Sie sind hier:  > Fragen & Antworten

o Warum benötigt das Klinikum Ernst von Bergmann unsere Unterstützung?

In Zeiten angespannter Finanzierungsbedingungen im Gesundheits- und Sozialwesen möchten wir unsere Patienten auch weiterhin auf dem höchsten Niveau versorgen. Neben der ständigen Weiterbildung unserer Mitarbeiter, gehört dazu auch die Notwendigkeit kontinuierlich in neue medizinische Ausrüstung und moderne Ausstattungen zu investieren. Allerdings benötigen wir für die Umsetzung vieler Projekte  das Engagement von Menschen, die dasselbe Interesse an dem Wohl unserer Patienten und unseres Klinikums haben wie wir.

 

Haben Sie noch Fragen? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

o Welches Anliegen verfolgt der Freundes- und Förderkreis Klinikum Ernst von Bergmann e.V.?

Der Freundes- und Förderkreis hat es sich zur Aufgabe gemacht, das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege zu fördern, genau so wie den Bereich Wissenschaft und Forschung. Deshalb möchten die Mitglieder durch ihr Engagement sowie über Mitgliedsbeiträge und Spenden das Klinikum Ernst von Bergmann und die mit ihr verbundenen Einrichtungen materiell und immateriell unterstützen.

 

Die Ziele des Vereins sollen u.a erreicht werden durch die: 

  • Unterstützung der Krankenversorgung, insbesondere für die Palliativmedizin und die Kinder- und Jugendmedizin
  • Förderung der Teilnahme an Forschungsvorhaben
  • Förderung der Aus- und Weiterbildung des ärztlichen und nichtärztlichen Personals sowie des medizinischen Nachwuchses
  • Förderung des Austausches mit in- und ausländischen Kliniken sowie Gastärzten
  • Förderung der Bildung im Bereich der Gesundheitspflege.

 

Weitere Informationen können sie in unserer Satzung nachlesen.

o Wie kann ich helfen?

Es gibt viele Wege, wie Sie privat oder mit Ihrer Firma den Freundes- & Förderkreis des Klinikum Ernst von Bergmann e.V. unterstützen können:

o Ich kann nicht viel spenden. Ist das schlimm?

Nein. Auch kleinere Beträge sind uns willkommen, denn auch mit diesen lässt sich viel erreichen. Sie können uns auch kontaktieren  und mit uns besprechen an welcher Stelle ihre Spende, entsprechend ihres finanziellen Rahmens, am sinnvollsten eingesetzt werden kann.

o Kann ich beeinflussen, was mit meiner Spende gefördert wird?

Natürlich. Sie bestimmen den Verwendungszweck ihrer Spende. Suchen Sie sich einfach ein Projekt aus, welches sie fördern möchten. Den Namen dieses Projekts geben Sie dann als Verwendungszweck bei der Banküberweisung an. Oder möchten Sie die Arbeit des Freundes- & Förderkreises allgemein unterstützen? Dann geben Sie als Verwendungszweck an: „anderen Spendenzweck“. Diese so gespendeten Beträge fließen in Projekte, die am dringendsten finanzielle Unterstützung benötigen.

o Wer garantiert mir, dass die Spenden in voller Höhe in meinem Sinne verwendet werden?

Es ist unser Bestreben, unsere Projekte zu realisieren. Dafür engagieren sich alle Mitglieder des Freundes- und Förderkreises ehrenamtlich. Die Spenden, jährlichen Beiträge der Mitglieder und Zuwendungen Dritter fließen daher auch in die Förderung der von Ihnen bestimmten Projekte.

o Bleibe ich als Spender anonym?

Ja. Wir respektieren selbstverständlich Ihren Wunsch anonym zu bleiben. Sollten Sie jedoch den Wunsch haben auf unserer Internetseite namentlich erwähnt zu werden, dann teilen sie uns bitte diesen Wunsch schriftlich mit und/oder kontaktieren sie uns.

o Wie ist das mit dem Datenschutz?

Die Einhaltung der Datenschutzgesetze hat bei uns höchste Priorität. Persönliche Informationen werden im Rahmen der Spendenverwaltung nur gespeichert, wenn jemand Informationsmaterial über unsere Arbeit anfordert, eine Spende tätigt oder ein förderndes Mitglied ist.

o Wird meine Adresse an andere, fremde Organisationen weitergegeben?

Nein, ihre Daten werden nicht an fremde Dritte weitergegeben. Ihre Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn es dabei um Dienstleister geht, die im Auftrag des Klinikum Ernst von Bergmanns handeln. Diese Dienstleister werden genau wie alle Mitarbeiter zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet.